7 Tipps für Familien: Sparen in Zeiten von Corona
17. September 2020
Neben gesundheitlichen Auswirkungen bringt das Coronavirus auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Während ein Teil der Bevölkerung im Homeoffice seinem Job nachgehen kann, werden andere unter Kurzarbeit gestellt oder müssen vollkommen auf ihr Einkommen verzichten. Wir geben dir Tipps, welche Sparmaßnahmen du in diesen Fällen ergreifen kannst.
Ausgaben überprüfen
Verschaffe dir als aller erstes einen Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben. Dabei kann dir ein Haushaltsbuch helfen, aber auch kostenlose Apps, wenn du es lieber digital magst. Auch eine einfache Tabelle verschafft schnell Klarheit, wofür du dein Geld monatlich ausgibst. So kannst du Kostenfresser ausfindig machen. Selbst kleine Positionen können einen Unterschied machen, wenn es viele von ihnen gibt. Tipp: Vergiss nicht die Jahresbeiträge! Vielleicht nutzt du bereits bei deiner Versicherung oder im Fitnessstudio die Möglichkeit, den Betrag einmal jährlich zu zahlen, um zu sparen. Doch gerade diese Beträge verliert man schnell aus den Augen und plötzlich steht diese große Summe im Raum, an die du gar nicht mehr gedacht hast.
Sparsam einkaufen
Frage dich beim Einkaufen, ob es immer das Markenprodukt sein muss oder ob die günstige Alternative nicht genauso gut schmeckt. Auch Großeinkäufe helfen oft, Geld zu sparen. Ein Essensplan für die komplette Woche hilft dir bei der Planung und so kann es reichen, wenn du nur ein Mal pro Woche einkaufst. Eine Einkaufliste zeigt dir auf, was du wirklich benötigst. Kaufen wir öfter kleine Mengen ein, neigen wir teilweise eher und dann natürlich auch öfter dazu, Dinge zu kaufen, die wir vielleicht nicht unbedingt benötigen.
Versicherungen und Investitionen prüfen
Sparpotenzial bietet sich u.a. hier bei Sachversicherungen von Paaren. Seid ihr beide einzeln versichert, zahlt ihr in der Regel mehr. Mit sogenannten Paar-Tarifen lassen sich jedoch bei der Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, jährlich bis zu 150 Euro sparen. Prüft daher eure Versicherungen und klärt mit eurem Berater, welche Tarife dieser euch anbieten kann.
Bei deinen Investitionen solltest du grundsätzlich Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Wie du mit der Situation konkret umgehst, hängt auch von deiner individuellen Situation sowie deinen Anlagezielen ab. Kontaktiere daher am besten deinen Berater. Dieser schaut sich genau an, was für dich persönlich sinnvoll sein könnte und gemeinsam findet ihr eine Lösung!
Besitzt du eine fondsgebundene Lebensversicherung, solltest du dich nicht beirren lassen. Sicherlich hast du mitbekommen, dass es Kurseinbrüche an den weltweiten Aktienmärkten gab und es im Regelfall zu Einbußen kommen wird. Diese münden aber erfahrungsgemäß auch wieder in einer Erholungsphase. Historische Kapitalmarktentwicklungen haben gezeigt, dass Aktien, ETFs oder Fonds bisher solide durch Krisen gekommen sind. Des Weiteren werden durch ratierliches Sparen über fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherungen Schwankungen in der Regel langfristig ausgeglichen. Das bedeutet, dass bei hohen Kursen weniger Fondsanteile gekauft werden, während es bei niedrigen Kursen – wie jetzt aktuell – mehr Fondsanteile sind. Von spontanen und unüberlegten Schnellschüssen ist daher abzuraten. Dadurch würdest du nicht nur deinen wertvollen Versicherungsschutz verlieren, sondern erleidest unter Umständen auch steuerliche Nachteile. Lass uns zusammen über eine sinnstiftende Strategie reden!
Sonderkulanzregelungen nutzen
Solltest du aufgrund der aktuellen Situation Schwierigkeiten mit der Zahlung von Beiträgen deiner Versicherungen oder Investmentprodukte haben, gehe gern auf deinen Berater zu. Dieser versucht zusammen mit dir eine passende Lösung finden, ohne deinen Versicherungsschutz zu gefährden. So gibt es teilweise Sonderkulanzregelungen auch in verschiedenen Dienstleistungsbereichen.
Zahlungsaufschub bei Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Telekommunikation
Seit dem 1. April kannst du einen Zahlungsaufschub von drei Monaten bei Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder Internet erhalten. Das ist das sogenannte „zeitlich befristete Leistungsverweigerungsrecht“, auf das du dich berufen und über das du deinen Vertragspartner informieren musst. Voraussetzung für die Beanspruchung ist u.a., dass du den jeweiligen Vertrag vor dem 8. März 2020 geschlossen hast und du aufgrund von Corona drastische wirtschaftliche Verluste erlitten hast und daher deinen oder den Lebensunterhalt deiner Familie nicht mehr angemessen bestreiten kannst. Der Aufschub ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Kannst du deine Rechnungen dann noch immer nicht begleichen, kann dein Vertragspartner das ausstehende Geld einfordern oder deinen Vertrag kündigen.
Grundsätzlich hilft beim Sparen aber auch ein bewusster Verbrauch. Lass daher Wasser nicht unnötig z. B. beim Zähneputzen laufen, schalte Elektrogeräte, die du nicht im Gebrauch hast, aus. Der Standby-Modus ist ein großer Energiefresser im Haushalt. Verzichtest du darauf, kannst du zehn bis zwanzig Prozent deiner Stromkosten einsparen.
Stundung von Krediten
Du hast als Verbraucher einen laufenden Immobilienkredit oder dein Auto über einen Kredit gekauft, der nun abbezahlt werden muss? Auch hier hat die Bundesregierung eine Stundungsregelung beschlossen. So können bei Vorliegen aller Voraussetzungen Verbraucherdarlehensverträge für maximal drei Monate pausiert oder abweichende Regelungen zur Rückzahlungsleistung getroffen werden. Dies gilt für Verträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Die Regelung umfasst die komplette Rückzahlungsleistung – also Zins und Tilgung – und hat Gültigkeit ab dem 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020. Auch hier zählt, dass der Verbraucher drastische Einnahmeausfälle durch die COVID-19-Pandemie zu verzeichnen hat und eine weitere Erbringung von Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen dazu führen würde, dass diese deinen angemessenen Lebensunterhalt oder den deiner Familie gefährdet. Im Stundungszeitraum fallen zudem keine Verzugszinsen an und die Bank darf das Darlehen nicht aufgrund des Ausfalls der Zahlungen kündigen und die gesamte Forderung fällig stellen. Bedenke aber, dass dies nur ein Aufschub ist. Letztendlich laufen die Forderungen auf und nach der Stundung müssen diese irgendwann gezahlt werden, beziehungsweise eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit in Kauf genommen werden.
Tipp: Auf der Website der Verbraucherzentralen findest du einen Musterbrief, mit dem du deine Situation ganz genau schildern kannst.
Hier sparst du bereits
Wusstest du, dass der Grundfreibetrag in diesem Jahr erhöht wurde? Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuer¬frei belassen wird. Auf diesen Betrag muss also keine Einkommen¬steuer gezahlt werden. Ab sofort (Stand 05/20) liegt dieser für Singles bei jährlich 9.408 Euro (bisher 9.168 Euro). Bei Ehepaaren sind dies 18.816 Euro (bisher 18.336 Euro).
Zu versteunerdes Einkommen | Einkommenssteuer 2019 | Einkommenssteuer 202 | Zusätzliche Ersparnis pro Jahr |
10.000 € | 123 € | 86 € | 37 € |
20.000 € | 2.414 € | 2.346 € | 68 € |
30.000 € | 5.275 € | 5.187 € | 88 € |
60.000 € | 16.419 € | 16.236 € | 183 € |
100.000 € | 33.219 € | 33.036 € | 183 € |
Zu versteunerdes Einkommen | Einkommenssteuer 2019 | Einkommenssteuer 2020 | Zusätzliche Ersparnis pro Jahr |
10.000 € | 123 € | 86 € | 37 € |
12.000 € | 2.414 € | 2.346 € | 68 € |
13.000 € | 5.275 € | 5.187 € | 88 € |
60.000 € | 16.419 € | 16.236 € | 183 € |
100.000 € | 33.219 € | 33.036 € | 183 € |
Quelle: https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner; Aufgerufen am 13.05.2020