Life Hacks Umzug: Bürokratie & Versicherungen
17. September 2020
Endlich in der neuen Wohnung – das Gröbste ist geschafft! Trotzdem gibt es noch ein paar Dinge zu regeln. Hier findest du unsere Tipps.
Adressänderung: Wer muss Bescheid wissen?
Wohnort ummelden
Der erste Gang nach dem Umzug führt meist zum Einwohnermeldeamt, um die An- bzw. Ummeldung vorzunehmen oder einen Zweitwohnsitz anzumelden. Hier ist es wichtig, die gegebene Frist von zwei Wochen einzuhalten, da sonst ein Bußgeld droht.
Tipps: Damit es schneller geht, vereinbar vorab einen Termin. Außerdem solltest du alle notwendigen Unterlagen zum Termin mitbringen: Personalausweis, ggf. Reisepass, Meldeformular und die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung.
Ämter informieren
Je nach Lebenslage sollten nach dem Wohnungswechsel weitere Behörden informiert werden, um zum Beispiel weiterhin finanzielle Leistungen zu erhalten:
- Finanzamt: Ändert sich mit dem Umzug das zuständige Finanzamt, muss das bisherige Amt informiert werden. Beim Umzug innerhalb eines Ortes, kann das Finanzamt über die nächste Steuererklärung die Adressänderung erfahren.
- BaföG-Amt: Studenten, die BaföG beziehen, müssen die Adressänderung ihrem zuständigen Studentenwerk mitteilen. Ist das Studium bereits beendet, gilt es, die Adressänderung beim Bundesverwaltungsamt zu melden.
- Familienkasse: Egal, ob sich die Kontoverbindung oder die Adresse ändert – Kindergeldberechtigte müssen bei Änderungen die Familienkasse informieren.
Tipp: Mach dir vor dem Umzug einen genauen Überblick, mit welchen Ämtern du regelmäßig zu tun hast.
Auto ummelden
Das eigene Auto sollte nach einem Umzug innerhalb von einer Woche umgemeldet werden. Fahrzeughalter dürfen zwar mittlerweile ihr Nummernschild behalten, dennoch müssen sie ihr Auto beim Einwohnermeldeamt oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde ummelden. Mit folgenden Unterlagen im Gepäck geht die Ummeldung schneller:
- Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbescheinigung#
- Nachweis der Hauptuntersuchung (DEKRA, TÜV, etc.)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Tipp: Die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Schadensklasse richten sich unter anderem nach dem Wohnort, an dem der Fahrzeughalter gemeldet ist. Die Versicherungsprämie wird an den, in deinem Wohnort geltenden Standards gemessen und kann entsprechend angepasst werden.
Strom, Gas und Telefon
Die An- und Ummeldung bei den Gas- und Stromversorgern ist eines der wichtigsten ToDo‘s nach dem Umzug. Hier ist eine fristgerechte Ummeldung notwendig – bestenfalls schon zwei Monate vor dem Wohnungswechsel. Von der alten und der neuen Wohnung müssen die Zählerstände von Gas, Wasser und Strom festgehalten werden. Auch der Internet- und Telefonanbieter sollte einige Wochen vor dem Umzug informiert werden.
Rundfunkbeitrag
Jeder Haushalt ist dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Beim Wohnungswechsel ist zwischen drei Fällen zu unterscheiden:
- Ziehst du aus einer Wohnung aus, für die du bereits den Beitrag gezahlt hast, kannst du deine Adresse ganz einfach auf rundfunkbeitrag.de ummelden.
- Hast du vorher in einer WG oder im Elternhaus gelebt und damit nicht selbst den Beitrag gezahlt, musst du dich entsprechend anmelden.
- Wenn du von einer eigenen Wohnung in eine WG oder in eine Wohnung mit deinem Partner ziehst, ist nur noch eine Zahlung des Beitragsservice notwendig und du kannst deine alte Wohnung vom Beitragsservice abmelden.
Versicherungen und Banken
Versicherungen und Banken dürfen nach dem Umzug nicht vergessen werden. Auch für sie ist die neue Adresse ihrer Kunden sehr wichtig, um im Austausch zu bleiben oder den Versicherungsschutz anzupassen.
Tipp: Informier dich bei deinem Finanzberater, der für dich die Adressänderung bei deinen Versicherungen übernimmt und dir bei allen Finanzfragen rund um den Wohnungswechsel weiterhilft.
Wen noch informieren?
Auch die folgenden Einrichtungen sollten zeitnah nach dem Umzug über die neue Adresse informiert werden:Arbeitgeber
- Kindergarten/Schule/Universität
- Ärzte und Anwälte
- Krankenkasse
- Vereine oder Fitnessstudio
- Abo-Anbieter (z. B. Zeitungen und Zeitschriften)
- Mobilfunkanbieter
- Versandhändler und Online-Shops
Tipp: Du kannst den Nachsendeservice der Post nutzen, damit deine Post, die an die alte Adresse adressiert ist, für mehrere Monate an die neue Adresse geliefert wird.
Versicherungs-Tipps: Worauf ist nach dem Umzug zu achten?
Umzugsschäden regeln
Während des Umzugs ist etwas kaputt gegangen und einer deiner fleißigen Umzugshelfer war schuld? Dann handelt es sich um einen sogenannten Gefälligkeitsschaden.
Aktuelle Hausratversicherung?
Gerade ein Umzug gibt noch mal Anlass dazu, über den Abschluss einer Hausratversicherung nachzudenken oder den alten Versicherungsschutz zu überprüfen – denn mit dem Wohnungswechsel kann sich auch der Wert des Hausrates verändern. Ein Brand, ein Sturm oder ein Einbruch kommt leider unvorhergesehen und kann große Schäden mit sich bringen. Der Betrag für den Neuwert der versicherten Sachen bestimmt die Höhe der Versicherungssumme und wird im Schadenfall ersetzt.
Tipp: Prüfe, wie hoch deine Versicherungssumme angesetzt ist. In der Regel kannst du mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig oder benötigst du Unterstützung, kannst du dich an deinen Finanzberater wenden.
Aus zwei mach eins: Tipps für Paare
Wenn Verheiratete, aber auch unverheiratete Paare aus zwei Wohnungen eine machen, können sie in diesem Zuge ihre Versicherungen prüfen und Geld sparen. Ehe- und Lebenspartnern steht beim Zusammenziehen oft ein Sonderkündigungsrecht für ihre Haftpflicht-, Hausrat und Rechtsschutzversicherung zu. Hierbei ist zu beachten:
- Eine Hausratversicherung genügt. Ist für die Wohnung schon eine Hausratversicherung über einen Partner abgeschlossen, ist automatisch das Hab und Gut des Partners mitversichert.
- Bei der Haftpflichtversicherung kann ein Partner in die bestehende Police eingetragen werden. Allerdings sind dann Schäden, die Partner sich gegenseitig zufügen, nicht mehr mitversichert.
- Eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung übernimmt für das Paar die Anwalts- und Gerichtskosten bei einem juristischen Streit, zum Beispiel mit dem Vermieter, einem Unfallgegner oder Arbeitgeber.
Anders ist es bei Versicherungen, die für eine Person maßgeschneidert sind, wie etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der unter anderem das Alter, der Beruf und der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle spielen. Diese können nicht zusammengelegt werden.
Du hast noch Fragen zu deinem Wohnungswechsel und Versicherungsschutz?